Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Handwerk (Reparaturvertrag)

I. Geltungsbereich

  • Reparaturaufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt.
  • Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform

II. Vertragsschluss

  • Die vom Auftraggeber an Uhrmacher Torsten Stonner mit einem Reparaturauftrag gesendeten Geräte werden  auf ihre technische Funktion und Reparaturfähigkeit überprüft und die vom Auftraggeber anzuzeigenden Mängel unter Berücksichtigung von Ziffer 5. (nicht durchführbare Reparatur) als Einzelleistung behoben.
  • Uhrmacher Torsten Stonner erstellt zu diesem Zweck eine Auftragsbestätigung, die den Erhalt des Gerätes bestätigt.
  • Liegt eine unwidersprochene schriftliche Auftragsbestätigung vor, so ist diese für den Inhalt des Vertrages und den Umfang der Reparatur maßgebend. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Uhrmacher Torsten Stonner.
  • Im Bereich der Uhren Reparatur erbringt Uhrmacher Torsten Stonner als Dienstleister. Maßgabe und Umfang der Serviceleistung ist wie vom Kunden im Auftrag beschrieben und wie von Uhrmacher Torsten Stonner bestätigt wurde.
  • Wurde bei Erteilung des Auftrages vom Kunden nicht ausdrücklich auf bestimmte Teile, die Behebung bestimmter Mängel benannt, so setzt sich Uhrmacher Torsten Stonner mit dem Kunden in Verbindung, um den Reparaturumfang zu klären.
  • Uhrmacher Torsten Stonner wird nur die in Auftrag gegeben konkreten Leistungen ausführen, nicht aber die Funktionstüchtigkeit im Sinne herstellen, wenn der Kunde den Auftrag im vorbeschriebenen Sinne beschränkt hat. In diesen Fällen ist es möglich, dass trotz Ordnungsgemäß ausgeführter Reparatur die Uhr schwerwiegende Funktionsstörungen aufweist.
  • Kann die Reparatur zu den vorgegebenen Kosten nicht durchgeführt werde, weil der Kunde Uhrmacher Torsten Stonner ein Kostenlimit gesetzt hat, wird die Reparaturmaßnahme erst dann weiter geführt, wenn der Kunde bei Feststellung sein Einverständnis zur Durchführung der erforderlichen Arbeit zum bekannt gegebenen höheren Reparaturpreis gibt. Wird die Zustimmung vom Kunden zur vollständigen Reparatur zum höheren Reparaturpreis verweigert, erhält der Kunde die Uhr in dem momentan befindlichen Zustand zurück, indem sich die Uhrenreparatur zum Benachrichtigungszeitpunkt befindet.
  • Bei Durchführung der Dienstleistung, wird die geforderte Sorgfalt und die entsprechende Qualität von Uhrmacher Torsten Stonner gewährleistet.

III. Preise und Zahlung

  • Uhrmacher Torsten Stonner repariert den Reparaturgegenstand in der Regel zu einem Festpreis. Dem Reparaturfestpreis liegt der Umfang der Reparaturarbeit zugrunde. Der Festpreis ist verbindlich und schließt alle mit der Durchführung der Reparatur verbundenen Kosten und Auslagen ein. Uhrmacher Torsten Stonner behält sich das Recht vor, die Berechnung der Reparatur nach Aufwand durchzuführen.
  • Bei der Berechnung der Reparatur nach Aufwand sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag; es sind dann lediglich die Abweichungen im Leistungsumfang gesondert aufzuführen.
  • Eine etwaige Beanstandung der Rechnung seitens Uhrmacher Torsten Stonner muss schriftlich spätestens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.
  • Die Zahlung ist bei Übersendung der Rechnung sofort und ohne Abzug von Skonto zu leisten.
  • Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger – von Uhrmacher Torsten Stonner bestrittener – Gegenansprüche des Auftraggebers ist nicht statthaft.
  • Bei gewünschtem Auftrag erstellt Uhrmacher Torsten Stonner eine Fehler- und Preisermittlung. Sollte der vom Kunden festgesetzte Reparaturpreis überschritten werden, wird der Reparaturpreis neu ermittelt, der zur Fertigstellung der Dienstleistung benötigt wird. Der Kunde wird davon in Kenntnis gesetzt. Der neue Reparaturpreis ist bei Zustimmung des Kunden bindend. Die Zustimmung des Kunden ist nicht notwendig, wenn die Netto- Gesamtkosten das vom Kunden gesetzte Preislimit nicht mehr als um 10% erhöhen.
  • Zur Feststellung des Kostenvoranschlages sind vereinzelt Eingriffe in die Uhr notwendig, Sollte der Kunde nach Erstellung des Kostenvoranschlages, den Auftrag zur Reparatur nicht erteilen, so kann es vorkommen das die daraus resultierenden Folgen sich nicht mehr beheben lassen. Die Zurücksetzung in den Anfangszustand besteht nur, wenn der Kunde dies ausdrücklich gegen Kostenerstattung wünscht.
  • Die Uhr ist fehlerfrei, wenn Sie unter bestimmungsgemäßen Betriebsbedingungen getestet wurde und einwandfrei arbeitet. Bei erfolgter Fertigstellung hat Uhrmacher Torsten Stonner den Auftrag ausgeführt, in solchen Fällen wird die Bezahlung der Reparaturkosten durch den Kunden getragen.

IV. Kostenangaben, Kostenvoranschlag

  • Soweit möglich, wird dem Auftraggeber bei Vertragsabschluss der Reparaturfestpreis bzw. der voraussichtliche Reparaturpreis per Auftragsbestätigung angegeben, andernfalls kann der Auftraggeber Kostengrenzen setzen.
  • Kann die Reparatur zu diesen Kosten nicht durchgeführt werden oder hält Uhrmacher Torsten Stonner während der Reparatur die Ausführung zusätzlicher Arbeiten für erforderlich, so ist das Einverständnis des Auftraggebers einzuholen, wenn die angegebenen Kosten um mehr als 15 % überschritten werden.
  • Wird vor der Ausführung der Reparatur ein Kostenvoranschlag mit verbindlichen Preisansätzen gewünscht, so ist dies vom Auftraggeber ausdrücklich und in schriftlicher Form zu verlangen. Ein derartiger Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird.
  • Die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen werden dem Auftraggeber nicht berechnet, soweit sie bei der Durchführung der Reparatur verwertet werden können.

V. Gewährleistung

  • Die Gewährleistungsprüfung und die Gewährleistungserfüllung an dem Reparaturgegenstand finden ausschließlich im Hause Uhrmacher Torsten Stonner statt. Zu diesem Zweck schickt der Auftraggeber den Reparaturgegenstand an Uhrmacher Torsten Stonner.
  • Liegt ein Gewährleistungsfall bei dem Reparaturgegenstand vor, so ist Uhrmacher Torsten Stonner verpflichtet, diesen zu reparieren oder gleichwertigen Ersatz auf seine Kosten an den Auftraggeber zu versenden.
  • Nach Abnahme der Reparatur haftet Uhrmacher Torsten Stonner nur für Mängel der von ihm durchgeführten Arbeiten. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr seit Abnahme der Reparatur durch den Auftraggeber. Im Gewährleistungsfall hat Uhrmacher Torsten Stonner bei Fehlschlagen des ersten Mangelbeseitigungsversuches das Recht zur wiederholten Mängelbeseitigung.
  • Der Auftraggeber seinerseits hat einen festgestellten Mangel innerhalb einer Woche schriftlich Uhrmacher Torsten Stonner anzuzeigen. Sein Recht, den Mangel geltend zu machen, besteht – soweit der Auftraggeber kein Verbraucher ist – nicht mehr, soweit er seiner Rügepflicht bei offensichtlichen Mängeln nicht spätestens einer Wochen nach Feststellung des Mangels nachgekommen ist.
  • Die Frist für die Gewährleistung wird um die Dauer der durch die Mangelbeseitigungsarbeiten verursachten Ausfallzeit des Reparaturgegenstandes verlängert.
  • Die Haftung für Uhrmacher Torsten Stonner besteht nicht, wenn der Mangel unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Auftraggeber zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere bezüglich der vom Auftraggeber bereitgestellten Teile.
  • Durch etwa seitens des Auftraggebers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Zustimmung von Uhrmacher Torsten Stonner vorgenommene Änderungen oder Arbeiten wird die Haftung von Uhrmacher Torsten Stonner für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
  • Mängel der reparierten Sache werden von Uhrmacher Torsten Stonner innerhalb von einem Jahr ab Lieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Anwender behoben. Dies geschieht nach Wahl des Auftraggebers durch kostenfreie Nachbesserung.
  • Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn Uhrmacher Torsten Stonner inreichende Gelegenheit zur Nachbesserung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung ermöglicht ist, wenn sie vonUhrmacher Torsten Stonner verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
  • Eine Haftung für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand entstanden sind, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Folgeschäden jedweder Art, es sei denn, dass sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Uhrmacher Torsten Stonner beruhen oder dass Eigenschaftszusicherungen ausdrücklich auch das Mangelfolgeschadensrisiko erfassen sollten.
  • Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in den Fällen, in denen der Auftragnehmer nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- und Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet.
  • Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines der gesetzlichen Vertreter oder eines der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.
  • Uhrmacher Torsten Stonner haftet für Schäden oder Verluste nur insoweit, wenn die Zeitmessklinik ein Verschulden trifft. Im Falle einer Beschädigung durch  Uhrmacher Torsten Stonner ist Uhrmacher Torsten Stonner zur kostenlosen Instandsetzung für den Kunden verpflichtet, aber auch alleine berechtigt. Übersteigt der Aufwand den Zeitwert oder ist eine Instandsetzung unmöglich, kann Uhrmacher Torsten Stonner stattdessen durch Zahlung des Zeitwertes oder eines vergleichbaren Gegenstandes die Ansprüche des Kunden erfüllen. Gleiches gilt bei Verlust. In keinem Fall haftet Uhrmacher Torsten Stonner für Liebhaberwerte.
  • Uhrmacher Torsten Stonner übernimmt keine Gewährleistung bei Teilreparaturen, Plagiaten/Markenfälschungen egal welcher Hersteller/Marke und bei Uhrenmarken die nicht mindestens bei 5 Uhrenfachgeschäften zum Sortiment gehören. (z.B die sogenannten Fernsehshopuhren der Verkaufssender).

VI. Nicht durchführbare Reparatur

  • Der Reparaturgegenstand braucht nur dann, wenn der Auftraggeber den ausdrücklichen Wunsch äußert, gegen Erstattung der Kosten, wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt werden, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren. Nicht reparable Geräte werden auf Kosten des Auftraggebers an diesen zurückgesandt. Der Auftraggeber kann jedoch die Entsorgung der nicht reparablen Geräte durch Uhrmacher Torsten Stonner gegen Übernahme der Entsorgungskosten beauftragen.
  • Die zur Abgabe eine Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen sowie der weitere entstandene und zu belegende Aufwand bei der technischen Überprüfung der Geräte (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur aus von Uhrmacher Torsten Stonner nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, insbesondere weil
    – der beanstandete Fehler bei der Inspektion nicht aufgetreten ist
    – eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist
    – Ersatzteile nicht zu beschaffen sind
    – der Auftraggeber den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat
    – der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist

VII. Transport und Versicherung

  • Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird der Hin- und Rücktransport des Reparaturgegenstandes – einschließlich etwaiger Verpackung und Verladung – auf Kosten des Auftraggebers durchgeführt. Dem Auftraggeber steht es frei, nach Durchführung der Reparatur den Reparaturgegenstand bei Uhrmacher Torsten Stonner abzuholen.
  • Der Auftraggeber trägt die Transportgefahr.